BEKANNT AUS DEM TV
Am 28. August 2013 diskutierte Rechtsanwalt Helmut Naujoks in der N24-Sendung „Deutschland Akut“ über Leistungsdruck im Beruf. Die Frage der Runde: „Arbeiten bis zum Umfallen: Sieht so unsere Zukunft aus?“ Naujoks vertrat dabei als Arbeitgeber-Anwalt die Perspektive der Unternehmen.
Anlass war eine aktuelle Debatte über Stress und Überlastung im Job. Wenige Tage zuvor war ein 21-jähriger deutscher Praktikant einer Londoner Investmentbank gestorben, der regelmäßig extrem lange Arbeitszeiten absolviert hatte. Am Tag der Sendung trat zudem Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck aus gesundheitlichen Gründen zurück. Die Runde fragte, ob Erfolg uns wichtiger geworden ist als Gesundheit und wer die Grenzen der Belastung ziehen muss.
Mit dem Moderator diskutierten:
Naujoks setzte in der Runde einen nüchternen Kontrapunkt. Er verwies auf den Tarifindex des Statistischen Bundesamts, nach dem die durchschnittliche tarifliche Wochenarbeitszeit seit Jahren stabil bei rund 38 Stunden liegt. Hinzu kämen Urlaubs- und Feiertage, ein starker Kündigungsschutz, das Betriebsverfassungsgesetz und durchsetzungsstarke Gewerkschaften. Zugleich betonte er die gemeinsame Basis von Arbeitgeber und Belegschaft:
„Grundsätzlich hat der Arbeitgeber ein ureigenes Interesse, vertrauensvoll mit dem Mitarbeiter zusammenzuarbeiten.“
Helmut Naujoks · Deutschland Akut (N24, 28.08.2013)
Bei der Frage, wer für Erkrankungen verantwortlich ist, warnte er vor einfachen Antworten:
„Eine etwaige Erkrankung ist überhaupt nicht zwingend die Folge der Arbeitsbedingungen, sondern auch der Lebensbedingungen, sei es durch private Schicksalsschläge. Ich warne davor, immer den Arbeitgeber in die Verantwortung zu nehmen und zu sagen: Egal was dem Arbeitnehmer passiert, er ist daran schuld.“
Helmut Naujoks · Deutschland Akut (N24, 28.08.2013)
Wichtig war ihm auch die Eigenverantwortung: Statt den Zeigefinger stets auf den Arbeitgeber zu richten, sollten Beschäftigte sich auch selbst hinterfragen. Seinen Rat für den Berufseinstieg formulierte er am Ende der Sendung so:
„Die Arbeit als Erfüllung sehen und sich mit dem Arbeitgeber identifizieren. Dann stellt sich die Frage der zu vielen Arbeitszeit gar nicht.“
Helmut Naujoks · Deutschland Akut (N24, 28.08.2013)
Das Arbeitszeitgesetz erlaubt werktäglich acht Stunden. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist zulässig, wenn im Schnitt von sechs Monaten oder 24 Wochen acht Stunden nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Überstunden brauchen eine Grundlage im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Ordnet der Arbeitgeber vorübergehend Mehrarbeit an, hat der Betriebsrat mitzubestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG). Zur Fürsorgepflicht gehört heute ausdrücklich, auch psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen (§ 5 ArbSchG). Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit zudem erfassen.
Zur Sendung gibt es eine Begleitseite bei WELT: Deutschland akut: Arbeiten bis zum Umfallen.
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