BEKANNT AUS DEM TV
In der ZDFneo-Reportagereihe „German Angst“ ging Autor und Moderator Micky Beisenherz am 20. September 2012 der Angst vor Verantwortung nach. Eine Station seiner Suche führte ihn zu Rechtsanwalt Helmut Naujoks nach Hamburg. Beisenherz wollte wissen, was Verantwortung für einen Anwalt bedeutet, der ausschließlich Arbeitgeber vertritt, und was an seinem Ruf in den Medien dran ist.
Die Folge fragte, in welchen Lebenslagen Menschen mit der Angst vor Verantwortung konfrontiert sind. Beisenherz traf einen Mann, der seine schwer erkrankte Frau pflegt, und sprach mit der Psychotherapeutin Dr. Doris Wolf über die Ursachen dieser Angst. Er besuchte drei Gründer einer Designagentur, die erstmals Verantwortung für eigene Mitarbeiter tragen, und den Comedian Atze Schröder zu dessen sozialem Engagement.
Beisenherz konfrontierte Naujoks mit dem Bild, das Gewerkschaften und manche Medien von ihm zeichnen. Naujoks widersprach und beschrieb, wann er als Anwalt eingeschaltet wird: wenn ein Konflikt zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über lange Zeit eskaliert ist.
„Meine Fälle haben nichts mit Willkür zu tun. Meine Fälle haben mit Machtmissbrauch zu tun.“
Helmut Naujoks · German Angst (ZDFneo, 20.09.2012)
Als Beispiel aus seiner Praxis nannte er ein Betriebsratsmitglied, das während eines Kundenbesuchs durch die Produktionshalle ging und die Belegschaft aufforderte, langsamer zu arbeiten. Was er unter Verantwortung versteht, fasste Naujoks so zusammen:
„Bezeichnend für meine Arbeit sind drei Dinge: erstens Schutz des Unternehmens, Schutz des Unternehmers und Schutz der Mehrheit der Belegschaft. Das ist meine Aufgabe. Ich will Arbeitsplätze sichern.“
Helmut Naujoks · German Angst (ZDFneo, 20.09.2012)
Auf die Frage, wie viel Raum sein Beruf für das Privatleben lässt, antwortete er:
„Ich arbeite 16 Stunden am Tag, einschließlich Samstag und Sonntag. Ich bin immer erreichbar. Ich lebe für diesen Beruf. Ich nehme die Sorgenwelt meiner Unternehmer mit in den Schlaf.“
Helmut Naujoks · German Angst (ZDFneo, 20.09.2012)
Sein Fazit: „Der Unternehmer in Deutschland hat mehr Respekt verdient.“
Arbeitgeber und Betriebsrat sind gesetzlich zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet (§ 2 BetrVG). Beide Seiten müssen alles unterlassen, was den Arbeitsablauf oder den Frieden im Betrieb stört (§ 74 Abs. 2 BetrVG). Verletzt ein Betriebsratsmitglied seine Pflichten grob, kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht den Ausschluss aus dem Betriebsrat beantragen (§ 23 Abs. 1 BetrVG). Eine Kündigung ist nur außerordentlich möglich und braucht die Zustimmung des Betriebsrats oder deren Ersetzung durch das Gericht (§ 103 BetrVG). Gleiches gilt für andere besonders geschützte Gruppen: Bei Schwangeren und schwerbehinderten Menschen muss vorher die zuständige Behörde zustimmen.
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