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Helmut Naujoks bei Frontal 21

BEKANNT AUS DEM TV

Helmut Naujoks bei Frontal 21: Stellungnahme zur Kritik an Arbeitgeberanwälten

Am 29. Januar 2008 berichtete das ZDF-Magazin „Frontal 21“ kritisch über Anwälte, die Arbeitgeber bei der Kündigung besonders geschützter Arbeitnehmer beraten. Im Mittelpunkt standen Rechtsanwalt Helmut Naujoks und sein Buch „Kündigung von Unkündbaren“. Gewerkschaftsvertreter und frühere Betriebsräte erhoben in dem Beitrag Vorwürfe gegen ihn. Naujoks nahm vor der Kamera Stellung.

Worum ging es in dem Beitrag?

Der Beitrag befasste sich mit Seminaren und Beratungsangeboten für Arbeitgeber zu Kündigungen von Betriebsratsmitgliedern, langzeiterkrankten und anderen besonders geschützten Beschäftigten. Die Redaktion gab vor allem der Gewerkschaftsseite Raum.

Die Stellungnahme von Helmut Naujoks

Zu den Titeln seiner Seminare sagte Naujoks:

„Natürlich sind das markante Titel. Ich will damit natürlich auch neugierig machen, das liegt doch auf der Hand, es ist Marketing. Der Inhalt ist sachlich, nüchtern: eine Zusammenstellung von Urteilen des Bundesarbeitsgerichts.“

Den Vorwurf, er wolle Menschen persönlich schaden, wies er zurück:

„Das Typische ist: Ich übernehme ein Mandat, ich schaue mir die Akten an, ich frage nach, wie das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ist. Es ist doch nicht wahr, dass ich in irgendeiner Form Persönlichkeiten zerstören will. Das weise ich entschieden zurück.“

Hintergrund: Kündigung besonders geschützter Arbeitnehmer

Besonders geschützte Arbeitnehmer sind nicht unkündbar. Für ihre Kündigung gelten aber strenge gesetzliche Hürden:

  • Betriebsratsmitglieder: Sie können in der Regel nur außerordentlich gekündigt werden. Nötig ist die Zustimmung des Betriebsrats oder deren Ersetzung durch das Arbeitsgericht (§ 15 KSchG, § 103 BetrVG).
  • Schwerbehinderte Menschen: Hier muss vorher das Integrationsamt zustimmen (§ 168 SGB IX).
  • Schwangere: Eine Kündigung ist nur in besonderen Fällen mit Zulässigkeitserklärung der zuständigen Behörde möglich (§ 17 MuSchG).

Wer diese Verfahren nicht kennt oder Fehler macht, riskiert die Unwirksamkeit der Kündigung. Ziel der Beratung ist deshalb, das rechtlich vorgegebene Verfahren korrekt einzuhalten.

Video zur Sendung

Ein Mitschnitt ist auf YouTube abrufbar: Frontal 21 am 29.01.2008

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