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Am 29. Januar 2008 berichtete das ZDF-Magazin „Frontal 21“ kritisch über Anwälte, die Arbeitgeber bei der Kündigung besonders geschützter Arbeitnehmer beraten. Im Mittelpunkt standen Rechtsanwalt Helmut Naujoks und sein Buch „Kündigung von Unkündbaren“. Gewerkschaftsvertreter und frühere Betriebsräte erhoben in dem Beitrag Vorwürfe gegen ihn. Naujoks nahm vor der Kamera Stellung.
Der Beitrag befasste sich mit Seminaren und Beratungsangeboten für Arbeitgeber zu Kündigungen von Betriebsratsmitgliedern, langzeiterkrankten und anderen besonders geschützten Beschäftigten. Die Redaktion gab vor allem der Gewerkschaftsseite Raum.
Zu den Titeln seiner Seminare sagte Naujoks:
„Natürlich sind das markante Titel. Ich will damit natürlich auch neugierig machen, das liegt doch auf der Hand, es ist Marketing. Der Inhalt ist sachlich, nüchtern: eine Zusammenstellung von Urteilen des Bundesarbeitsgerichts.“
Helmut Naujoks · Frontal 21 (ZDF, 29.01.2008)
Den Vorwurf, er wolle Menschen persönlich schaden, wies er zurück:
„Das Typische ist: Ich übernehme ein Mandat, ich schaue mir die Akten an, ich frage nach, wie das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ist. Es ist doch nicht wahr, dass ich in irgendeiner Form Persönlichkeiten zerstören will. Das weise ich entschieden zurück.“
Helmut Naujoks · Frontal 21 (ZDF, 29.01.2008)
Besonders geschützte Arbeitnehmer sind nicht unkündbar. Für ihre Kündigung gelten aber strenge gesetzliche Hürden:
Wer diese Verfahren nicht kennt oder Fehler macht, riskiert die Unwirksamkeit der Kündigung. Ziel der Beratung ist deshalb, das rechtlich vorgegebene Verfahren korrekt einzuhalten.
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