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Helmut Naujoks bei Maybrit Illner: „Alle, die sich an die Gesetze halten, genießen Kündigungsschutz“
Die Sendung fiel in die Zeit der Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl 2009. Eine Lockerung des Kündigungsschutzes stand politisch im Raum. Gleichzeitig erwarteten die Wirtschaftsinstitute einen deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit. Die Runde fragte, ob der Kündigungsschutz in der Krise hilft oder schadet und wie fair es in deutschen Betrieben zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat zugeht.
Mit Maybrit Illner diskutierten:
Im Publikum saß außerdem eine ehemalige Filialleiterin eines Discounters mit ihrem Anwalt.
Gleich zu Beginn widersprach Naujoks dem Titel der Sendung:
„Aus meiner Sicht ist der Titel falsch, weil Sie damit fälschlicherweise Willkür unterstellen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen halten, genießen natürlich den Kündigungsschutz.“
Helmut Naujoks · Maybrit Illner (ZDF, 15.10.2009)
Zu seiner klaren Ausrichtung auf die Arbeitgeberseite sagte er: „Ich habe mich eindeutig positioniert. Das schafft Vertrauen bei meiner Mandantschaft.“ Dabei betonte Naujoks, dass Konflikte die Ausnahme sind. Das deutsche Arbeitsrecht sei ein Vergleichsrecht, rund 90 Prozent aller Fälle endeten mit einer Einigung:
„Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben doch ein ureigenes Interesse, vertrauensvoll und friedlich miteinander zu arbeiten. Wenn dieses natürliche Interesse nicht mehr gegeben ist, dann ruft man bei mir an. Dann schaue ich mir den Fall an und versuche, im Interesse des Unternehmers und auch im Interesse des Arbeitnehmers einen Vergleich zu erreichen.“
Helmut Naujoks · Maybrit Illner (ZDF, 15.10.2009)
Die Diskussion verlief kontrovers. Gewerkschaftsvertreter und Günter Wallraff kritisierten Naujoks‘ Arbeit scharf. Er verwies auf seine anwaltliche Schweigepflicht und darauf, dass am Ende Gerichte im Sinne des Gesetzes entscheiden.
Seine Position zum Kündigungsschutz machte Naujoks an zwei Fällen aus seiner Praxis fest:
„In Deutschland haben wir diese verrückte Situation, dass es für einen Unternehmer letztendlich günstiger kommt, den kompletten Betrieb stillzulegen. Und das kann doch nicht richtig sein.“
Helmut Naujoks · Maybrit Illner (ZDF, 15.10.2009)
Das Kündigungsschutzgesetz gilt in Betrieben mit in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmern (§ 23 KSchG). Es greift, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht (§ 1 KSchG). Eine Kündigung braucht dann einen personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Grund. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. In der Praxis werden Abfindungen aber häufig im Vergleich vereinbart. Die gesetzlichen Kündigungsfristen steigen mit der Betriebszugehörigkeit auf bis zu sieben Monate (§ 622 BGB). Gerade für kleine und mittlere Betriebe ist deshalb entscheidend, Personalmaßnahmen früh und rechtssicher zu planen.
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