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Helmut Naujoks bei Hart aber fair

BEKANNT AUS DEM TV

Helmut Naujoks bei Hart aber fair: Burnout aus Sicht der Arbeitgeber

Am 14. November 2011 diskutierte Rechtsanwalt Helmut Naujoks in der ARD-Sendung „Hart aber fair“ über Burnout. Moderator Frank Plasberg stellte die Frage: „Burnout: Modekrankheit oder echte Seuche?“ Naujoks war der einzige Gast, der ausdrücklich für die Arbeitgeberseite sprach.

Worum ging es in dem Beitrag?

Millionen Menschen leiden an Burnout, sind erschöpft, depressiv oder von Ängsten geplagt. Die Sendung fragte, ob das die Folge eines gehetzten, ständig erreichbaren Arbeitslebens ist. Oder ob Burnout eine Modediagnose ist, die nur besser klingt als Depression.

In der Runde saßen:

  • Tim Mälzer, Koch und TV-Moderator, der 2006 selbst einen Burnout erlitten hatte
  • Dr. Bernd Sprenger, Facharzt für Psychosomatische Medizin, der Burnout-Patienten behandelt
  • Leni Breymaier, damals Landesvorsitzende von ver.di in Baden-Württemberg
  • Andreas Biermann, früherer Profifußballer des FC St. Pauli und Buchautor
  • Helmut Naujoks, Rechtsanwalt, der ausschließlich Arbeitgeber vertritt

Die Rolle von Helmut Naujoks

In einer Runde aus Betroffenen, einem Mediziner und einer Gewerkschafterin brachte Naujoks die Sicht der Unternehmen ein. Denn wenn Beschäftigte lange ausfallen, stehen Arbeitgeber vor konkreten rechtlichen und organisatorischen Fragen.

„Der Arbeitgeber hat ein ureigenes Interesse am Wohl der Belegschaft. Er hat ein ureigenes Interesse, vertrauensvoll mit den Mitarbeitern zusammenzuarbeiten. Gerade der mittelständische Unternehmer wird Ihnen immer sagen: Das ist meine Belegschaft, das sind meine Leute. Und das meint er nicht gutsherrenhaft, sondern im positiven Sinne.“

„Ich definiere den Begriff Druck als Motivation. Meine Arbeit als Anwalt ist meine Kraft- und Energiequelle. Ich wollte immer Anwalt werden.“

Hintergrund: Burnout und Arbeitsrecht

Arbeitgeber müssen in der Gefährdungsbeurteilung heute ausdrücklich auch psychische Belastungen berücksichtigen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). Ist ein Beschäftigter innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Wer diese Pflichten kennt und dokumentiert, schafft die Grundlage für jede spätere Entscheidung, bis hin zur krankheitsbedingten Kündigung.

Video zur Sendung

Ein Mitschnitt ist auf YouTube abrufbar: Hart aber fair vom 14.11.2011.

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